An-, Ab- und Ummeldungen

An-, Ab- und Ummeldungen von Personalausweisen oder Reisepässen
Eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers muss seit Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes nicht mehr vorgelegt werden. Bei einer Anmeldung ist eine vorherige Abmeldung am bisherigen Wohnsitz ebenfalls nicht mehr erforderlich.
Frist: 1 Woche nach Wohnungswechsel Gebührenfrei |