Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften

Beglaubigungen von Schriftstücken
Nur möglich, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie zur Vorlage bei einer Behörde dient.
Gebühren auf Anfrage 06855/9716 oder 9717
Beglaubigungen von Unterschriften
Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Gebühr: 2,55 € |