Richtlinien der Gemeinde Freisen zur Förderung der Windelentsorgung
Am 01. Januar 2011 stellt der Entsorgungsverband Saar – EVS mit seinen ihm angeschlossenen Gemeinden das Gebührensystem für die Abfallentsorgung um. Dies bedeutet, dass die Gebühren in Abhängigkeit von der Zahl der Leerungen der Grauen Tonne festgesetzt werden.
Die Gemeinde Freisen hat sich im Rahmen der Einführung des neuen Gebührensystems für das Entleerungssystem entschieden. Um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Windelentsorgung auszugleichen oder zu vermindern, die sich aus der neuen entleerungsabhängigen Veranlagungsgrundlage bei den Abfallbeseitigungsgebühren ergeben könnten, werden in folgenden Fällen Zuwendungen gewährt. Beiden Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde Freisen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen besteht nicht.
1. Babywindeln
Voraussetzungen zur Antragsbewilligung sind:
dass die Kleinkinder, für die Zuwendung beantragt werden, in Freisen
wohnhaft und polizeilich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,
dass die Kinder zu Beginn des Kalenderjahres, für das die Förderung gewährt werden soll, nicht älter als 3 Jahre waren,
dass dem Antragsteller für die Windelentsorgung tatsächlich Mehrkosten gegenüber dem gültigen Abfallgebührensystem im Vergleichsjahr 2010 (120 L Tonne = 179,00 € bzw. 240 L Tonne = 280,00 €) entstanden sind.
Der Förderbetrag beträgt pro Lebensjahr pauschal 25,00 € pro Kind und wird ab dem 1. Kind unter 3 Jahren gewährt.
Die maximale Förderung beträgt 75,00 € pro Kind in 3 Jahren.
2. Inkontinenz
Voraussetzungen zur Antragsbewilligung sind:
dass die Personen, für die die Zuwendung beantragt wird, in der Gemeinde
Freisen wohnhaft und polizeilich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,
dass durch Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigt wird, dass eine Inkontinenz vorliegt sowie
dem Antragsteller für die Windelentsorgung tatsächlich Mehrkosten gegenüber dem gültigen Abfallgebührensystem im Vergleichsjahr 2010 ( 120 L Tonne = 179,00 € bzw. 240 L Tonne = 280,00 €) entstanden sind.
Der Förderbetrag je Inkontinenzpatient beträgt für jedes angefangene Quartal ab der Antragsstellung pauschal 12,50 €, pro Jahr somit höchstens 50,00 €.
Für Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, wird eine Förderung nicht gewährt.
Förderanträge können bei der Gemeinde Freisen für das abgelaufene Abrechnungsjahr gestellt werden, erstmals für das Jahr 2011. Die Anträge müssen unter Verwendung des Formblattes (Einwegwindeln Anlage 1) (Inkontinenz: Anlage 2) gestellt werden und sind mit dem Vermerk „Windelentsorgung“ im verschlossenen Umschlag einzureichen.
Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01. Januar 2011 in Kraft.
Freisen, den 13. Dezember 2010
Der Bürgermeister
Den Anträge "Babywindeln" und "Inkontinenzwindeln" für das Jahr 2012 können Sie hier herunterladen. |