Dienstleistungen des Bürgeramtes im Rathaus Freisen

Meldewesen
Neuer Personalausweis verpflichtend seit 01.11.2010
Am 1. November 2010 wurde der neue Personalausweis in Scheckkartengröße eingeführt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Die Neuerungen sind: Biometrisches Lichtbild, Fingerabdrücke (freiwillig), Elektronischen Identitätsnachweis mit PIN als Internetausweis.
Auf dem Chip werden folgende Daten gespeichert (mit Verschlüsselung):
Lichtbild, Name, Anschrift, Geburtsdaten, ggf. Fingerabdruck
Das Auslesen der Daten ist nur mit Berechtigung (Behörden) oder Zustimmung des Ausweisinhabers möglich.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auf der Webseite des Innenministeriums.
Erforderliche Unterlagen für Personalausweise und Pässe
Bitte bisherigen Ausweis, Pass oder Kinderausweis (alter Art) und 1 Lichtbild mitbringen.
Das Lichtbild muss biometrietauglich sein.
Gebühren
Personalausweis | |
Antragsteller unter 24 Jahren: | 22,80 € |
Antragsteller ab 24 Jahren: | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis: | 10,00 € |
Weitere Gebühren zum E-Pass | |
Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN: | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen: | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: | gebührenfrei |
Reisepass | |
bis zum 24. Lebensjahr: | 37,50 € |
ab dem 24. Lebensjahr: | 60,00 € |
Vorläufiger Reisepass: | 26,00 € |
Express-Reisepass | |
bis zum 26. Lebensjahr: | 69,50 € |
ab dem 26. Lebensjahr: | 92,00 € |
Gültigkeiten | |
Personalausweis bis zum 25. Lebensjahr: | 6 Jahre |
Personalausweis ab dem 25. Lebensjahr: | 10 Jahre |
Vorläufiger Personalausweis: | |
Reisepass bis zum 25. Lebensjahr: | 6 Jahre |
Reisepass ab dem 25. Lebensjahr: | 10 Jahre |
Vorläufiger Reisepass: | |
Kinderreisepässe | |
Gebühr: | 13,00 € |
Verlängerung: | 6,00 € |
Seit dem 1. Januar 2006 werden nur noch Kinderreisepässe ausgestellt. Die bisherigen Kinderausweise entfielen. Familien- oder Stammbuch, Sorgerechtsnachweis sowie Unterschrift ggfs. beider Elternteile sind unabdingbar erforderlich. Ein Lichtbild ist auch für Kinder unter 10 Jahren erforderlich. Seit 1. Januar 2021 sind Kinderreisepässe nur noch 1 Jahr gültig. |
Meldeangelegenheit | notwendige Unterlagen | Gebühr |
---|---|---|
Anmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung | gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen Wohnungsgeberbestätigung | keine |
Abmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung | gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass Eine Abmeldung ist nur erforderlich: bei Wegzug ins Ausland ist eine Wohnungsgeberbestätigung vom bisherigen Wohnungsgeber vorzulegen Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss beim Hauptwohnsitz erfolgen. | keine |
Ummeldung innerhalb der Gemeinde Freisen | gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller umziehenden Personen Wohnungsgeberbestätigung | keine |
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Meldefristen
Übermittlungssperren
Bedingter Sperrvermerk
Auskunftssperren