Dienstleistungen des Bürgeramtes im Rathaus Freisen

Bürgeramt und Ortspolizeibehörde
Neuer Personalausweis verpflichtend seit 01.11.2010
Am 1. November 2010 wurde der neue Personalausweis in Scheckkartengröße eingeführt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Die Neuerungen sind: Biometrisches Lichtbild, Fingerabdrücke, Elektronischen Identitätsnachweis mit PIN als Internetausweis.
Auf dem Chip werden folgende Daten gespeichert (mit Verschlüsselung):
Lichtbild, Name, Anschrift, Geburtsdaten, ggf. Fingerabdruck
Das Auslesen der Daten ist nur mit Berechtigung (Behörden) oder Zustimmung des Ausweisinhabers möglich.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auf der Webseite des Innenministeriums.
Erforderliche Unterlagen für Personalausweise und Pässe
Bitte bisherigen Ausweis, Pass oder Kinderausweis (alter Art) und 1 Lichtbild mitbringen.
Das Lichtbild muss biometrietauglich sein.
Gebühren
Personalausweis | |
Antragsteller unter 24 Jahren: | 22,80 € |
Antragsteller ab 24 Jahren: | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis: | 10,00 € |
Weitere Gebühren zum E-Pass | |
Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN: | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen: | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: | gebührenfrei |
Reisepass | |
bis zum 24. Lebensjahr: | 37,50 € |
ab dem 24. Lebensjahr: | 70,00 € |
Vorläufiger Reisepass: | 26,00 € |
Express-Reisepass | |
bis zum 24. Lebensjahr: | 69,50 € |
ab dem 24. Lebensjahr: | 102,00 € |
Gültigkeiten | |
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr: | 6 Jahre |
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: | 10 Jahre |
Vorläufiger Personalausweis: | |
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: | 6 Jahre |
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: | 10 Jahre |
Vorläufiger Reisepass: | |
Seit dem 01. November 2015 gelten auf Grundlage des neuen Bundesmeldegesetz einheitliche melderechtliche Regelungen für alle Bürgerinnen und Bürger.
Meldeangelegenheit | notwendige Unterlagen | Gebühr |
---|---|---|
Anmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung | gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen Wohnungsgeberbestätigung | keine |
Abmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung | gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass Eine Abmeldung ist nur erforderlich: bei Wegzug ins Ausland ist eine Wohnungsgeberbestätigung vom bisherigen Wohnungsgeber vorzulegen Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss beim Hauptwohnsitz erfolgen. | keine |
Ummeldung innerhalb der Gemeinde Freisen | gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller umziehenden Personen Wohnungsgeberbestätigung | keine |
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Meldefristen
Übermittlungssperren
Bedingter Sperrvermerk
Auskunftssperren
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
An dieser Stelle wollen wir nochmals auf die Regelungen zur Umstellung der alten Führerscheine hinweisen. Für den Umtausch benötigen Sie ein aktuelles, biometrisch lesbares Foto. Zuständig ist die Führerscheinstelle im Rathaus – natürlich muss hierfür ein Termin vorher telefonisch vereinbart werden (06855/9718).
„Lappen“ (grau oder rosa) | |
Geburtsjahr des Inhabers | Umtauschfrist bis zum |
1952 und früher | 19. Januar 2033 |
1953-1958 | 19. Januar 2022 |
1959-1964 | 19. Januar 2023 |
1965-1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Kartenführerschein | |
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist bis zum |
1999-2001 | 19. Januar 2026 |
2002-2004 | 19. Januar 2027 |
2005-2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012-18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
ab 19.01.2013 | Datum ist angegeben |