Die Gemeinde Freisen beabsichtigt zum 01.08.2023
eine/n Auszubildende/n für den Beruf des Straßenwärters (m/w/d)
in Vollzeit zu besetzen.
Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit dem Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) in einer der Straßenmeistereien des LfS.
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Ihre Aufgaben:
Während der Ausbildung arbeiten Sie mit modernsten Fahrzeugen und Geräten und
Während der Ausbildung arbeiten Sie mit modernsten Fahrzeugen und Geräten und
- sichern Baustellen und Unfallstellen
- kontrollieren das Straßennetz
- setzen Fahrbahndecken instand
- halten Entwässerungsanlagen funktionsfähig
- pflanzen und pflegen umweltgerecht Bäume, Sträucher, Grünanlagen und Biotope
- stellen Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen auf
- sorgen im Winter für verkehrssichere Straßen
Ihre Qualifikation:
- mindestens Hauptschulabschluss
sowie
- Interesse und Freude am Arbeiten im Freien
- körperliche Belastbarkeit und Fitness
- technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- Führerschein der Klasse B (muss spätestens im Laufe der Ausbildung erworben werden)
- Führerscheintauglichkeit für die Klasse C/CE
Es erwartet Sie eine dreijährige Ausbildung, bei der Sie die theoretischen Inhalte sowohl in der Berufsschule TGSP BBZ Neunkirchen als auch bei dem Arbeitgeberverband Bau Saar (AGV) vermittelt bekommen. Praxiserfahrung sammeln Sie in der Straßenmeisterei des LfS.
Wir bieten:
- vollständige Kostenübernahme für den Erwerb der Führerscheinklassen C und CE
- gute Übernahmechancen nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung
- Vergütung nach Tarifvertrag (TVöD) u.a. 30 Tage Erholungsurlaub, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
- vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit(en)
Bewerben Sie sich jetzt mit vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 31.03.2023.
Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien sowie Tätigkeitsnachweisen richten Sie bitte an die Gemeinde Freisen, Personalamt, Schulstraße 60, 66629 Freisen.
Da die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden, bitten wir, auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen, Schnellheftern, usw. zu verzichten. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu.
Die Information zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.freisen.de – Datenschutz.
Freisen, den 02.03.2023
Der Bürgermeister
Karl-Josef Scheer