Dienstleistungen des Bürgeramtes im Rathaus Freisen
Standesamt
Informationen zur Anmeldung der Ehe
Sie melden die Ehe bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt an. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Partner bei uns persönlich vorsprechen. Falls einer der Partner verhindert sein sollte, kann er den Anderen schriftlich bevollmächtigen.
Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Um Ihnen im Vorfeld Auskünfte über die vorzulegenden Urkunden/Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung eben zu können, benötigen wir von beiden Eheschließenden verschiedene Angaben. Hierfür nutzen Sie (frühestens 6 Monate vor der Trauung) unser Online-Voranmeldung zur Eheschließung, bitte halten Sie dazu Ihren Personalausweis bzw. Reisepässe bereit. Urkundliche Nachweise (Geburtsurkunden, Eheurkunden Vorehe) sind für die Voranmeldung nicht zwingend erforderlich, können aber gerne hochgeladen werden. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie von uns eine Rückmeldung welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Durch die Nutzung dieses Online-Dienstes können Sie Ihre Anfrage rund um die Uhr einreichen und vermeiden somit unnötige Wege.
Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und das ausländische Standesamt für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz hat. Hat die eheschließende Person im Inland keinen Wohnsitz, so ist der Ort des letzten gemeldeten Wohnsitzes maßgebend. War die eheschließende Person nie im Inland gemeldet, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Ab Ausstellungsdatum ist es sechs Monate gültig.
Die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses ist online möglich. Hierfür wird allerdings ein gültiger Ausweis mit Online-Funktion sowie ein Bund-ID-Konto benötigt.
Bürgeramt und Ortspolizeibehörde
Neuer Personalausweis verpflichtend seit 01.11.2010
Am 1. November 2010 wurde der neue Personalausweis in Scheckkartengröße eingeführt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Die Neuerungen sind: Biometrisches Lichtbild, Fingerabdrücke, Elektronischen Identitätsnachweis mit PIN als Internetausweis.
Auf dem Chip werden folgende Daten gespeichert (mit Verschlüsselung):
Lichtbild, Name, Anschrift, Geburtsdaten, ggf. Fingerabdruck
Das Auslesen der Daten ist nur mit Berechtigung (Behörden) oder Zustimmung des Ausweisinhabers möglich.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auf der Webseite des Innenministeriums.
Erforderliche Unterlagen für Personalausweise und Pässe
Bei erstmaliger Ausstellung: Geburtsurkunde oder Einbürgerungsnachweis. Ansonsten das bisherige Ausweisdokument.
Das Lichtbild muss digital sein. Es kann vor Ort im Bürgeramt gemacht werden und kostet 6,00 €. Oder Sie bringen eine Vorlage mit QR-Code von einem professionellen Anbieter mit.
Gebühren
| Personalausweis | |
| Antragsteller unter 24 Jahren: | 27,60 € |
| Antragsteller ab 24 Jahren: | 46,00 € |
| Vorläufiger Personalausweis: | 10,00 € |
| Weitere Gebühren zum E-Pass | |
| Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN: | gebührenfrei |
| Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): | gebührenfrei |
| Ändern der Anschrift bei Umzügen: | gebührenfrei |
| Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: | gebührenfrei |
| Reisepass | |
| bis zum 24. Lebensjahr: | 37,50 € |
| ab dem 24. Lebensjahr: | 70,00 € |
| Vorläufiger Reisepass: | 26,00 € |
| Express-Reisepass | |
| bis zum 24. Lebensjahr: | 69,50 € |
| ab dem 24. Lebensjahr: | 102,00 € |
| Gültigkeiten | |
| Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr: | 6 Jahre |
| Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: | 10 Jahre |
| Vorläufiger Personalausweis: | |
| Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: | 6 Jahre |
| Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: | 10 Jahre |
| Vorläufiger Reisepass: | |
Seit dem 01. November 2015 gelten auf Grundlage des neuen Bundesmeldegesetz einheitliche melderechtliche Regelungen für alle Bürgerinnen und Bürger.
| Meldeangelegenheit | notwendige Unterlagen | Gebühr |
|---|---|---|
| Anmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung | gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen Wohnungsgeberbestätigung | keine |
| Abmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung | gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass Eine Abmeldung ist nur erforderlich: bei Wegzug ins Ausland ist eine Wohnungsgeberbestätigung vom bisherigen Wohnungsgeber vorzulegen Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss beim Hauptwohnsitz erfolgen. | keine |
| Ummeldung innerhalb der Gemeinde Freisen | gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller umziehenden Personen Wohnungsgeberbestätigung | keine |
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Meldefristen
Übermittlungssperren
Bedingter Sperrvermerk
Auskunftssperren
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
An dieser Stelle wollen wir nochmals auf die Regelungen zur Umstellung der alten Führerscheine hinweisen. Für den Umtausch benötigen Sie ein aktuelles, biometrisch lesbares Foto. Zuständig ist die Führerscheinstelle im Rathaus – natürlich muss hierfür ein Termin vorher telefonisch vereinbart werden (06855/9718).
| „Lappen“ (grau oder rosa) | |
| Geburtsjahr des Inhabers | Umtauschfrist bis zum |
| 1952 und früher | 19. Januar 2033 |
| 1953-1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959-1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965-1970 | 19. Januar 2024 |
| ab 1971 | 19. Januar 2025 |
| Kartenführerschein | |
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist bis zum |
| 1999-2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002-2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005-2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012-18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
| ab 19.01.2013 | Datum ist angegeben |