Medien- und Verkehrsinformation 009/26

+++

Update: L 122 – Decken- und Gehwegerneuerung bei Freisen-Oberkirchen

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) setzt am Montag, 2. März 2026, die Arbeiten in der Ortsdurchfahrt Oberkirchen (Gemeinde Freisen, Landkreis St. Wendel) sowie auf der freien Strecke der L 122 in Richtung Freisen bis zum Verkehrsknotenpunkt L 123 / L 122 („Feuchtinger Schere“) fort.

Der rund 1,7 Kilometer lange Abschnitt beginnt in der Ortsmitte hinter dem Kreisverkehr, führt bis zum Ortsausgang Oberkirchen und weiter bis zum Knoten L 123 / L 122. Neben der Sanierung des Fahrbahnoberbaus werden Rinnenplatten, Straßenabläufe, Schutzeinrichtungen und die Beschilderung erneuert. Im Auftrag der Gemeinde Freisen werden zudem die Gehwege und Bordanlagen instandgesetzt. Begonnen wird mit notwendigen Aufschlussarbeiten als Vorbereitung für die anschließenden Deckenerneuerungsarbeiten.

Da die Arbeiten nur unter Vollsperrung möglich sind, erfolgt die Ausführung in zwei Bauabschnitten. Die Zufahrt zum Schwimmbad bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

  • Bauabschnitt 1: Kreisverkehrsplatz L 309 / L 122 bis Zufahrt Schwimmbad; Zeitraum: 2. März 2026 bis voraussichtlich Mitte April 2026
  • Bauabschnitt 2: Ab Zufahrt Schwimmbad bis Knotenpunkt L 122 / L 123 („Feuchtinger Schere“); Zeitraum: Nach derzeitiger Planung Mitte April 2026 bis voraussichtlich Mitte Mai 2026. Über konkrete Start- und Endtermine informiert der LfS rechtzeitig gesondert.

Während der Vollsperrung ab dem 2. März 2026 verläuft die Umleitung von der L 122 über die L 123 nach Freisen, weiter über die L 133 nach Reitscheid und über die L 311 zurück nach Oberkirchen. Gleiches gilt in Gegenrichtung.

Der LfS wird bei wesentlichen Änderungen gesondert informieren. Die Information betroffener Anwohnerinnen und Anwohner erfolgt zusätzlich durch Handzettel.

Die Maßnahme wurde mit dem Öffentlichen Personennahverkehr abgestimmt. Änderungen im Busverkehr sowie verlegte Haltestellen werden durch die jeweiligen Linienbetreiber bekanntgegeben.

Alle Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung und eines störungsfreien Bauablaufs. Der LfS rechnet mit Verkehrsbehinderungen. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, mögliche Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und für die Umleitungsstrecken zusätzliche Fahrzeit einzuplanen.