Gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) i. V. m. § 12 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz in der jeweils zurzeit gültigen Fassung wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße: Ortsteil Oberkirchen, Im Unterdorf

Art der Sperrung / Maßnahmen: Vollsperrung ab Einmündung zu Sichelstraße bis Haupersweilerstraße

Grund der Maßnahmen: Absicherung des Tags der offenen Tür der Feuerwehr Oberkirchen am 02.05.2026

Dauer der Maßnahmen: Vollsperrung des Abschnittes am 02.05.2026

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 49 StVO darstellen und entsprechend geahndet werden.

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Karl-Josef Scheer