Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

 

Gemeindestraße: OT Freisen, Schulstraße

 

 

Regelplan Nr.

 

RSA 21 BI/15 Vollsperrung

 

Grund der Sperrung:

 

Freisener Fototage am Rathaus
Verantwortlicher: Bauhof Tel.: 015904230187
   
Dauer der Sperrung: Samstag, 26.06.2026,

in der Zeit von 17:00 Uhr – 23:00 Uhr

 

 

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach

§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.

 

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Karl-Josef Scheer