Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
| Gemeindestraße: | OT Freisen, Schulstraße
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| Regelplan Nr.
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RSA 21 BI/15 Vollsperrung
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| Grund der Sperrung:
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Freisener Fototage am Rathaus |
| Verantwortlicher: | Bauhof Tel.: 015904230187 |
| Dauer der Sperrung: | Samstag, 26.06.2026,
in der Zeit von 17:00 Uhr – 23:00 Uhr
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Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach
§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer