Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 1-3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
| Gemeindestraße: | Ortsteil Schwarzerden,
zwischen Herchweilerweg und Im Römertal
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| Regelplan Nr.
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BI/15 Vollsperrung
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| Grund der Sperrung:
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Kirmes |
| Verantwortlicher: | Herr Roland Klein |
| Dauer der Sperrung:
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10.07.26 – 14.07.26
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Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 49 StVO dar und werden entsprechend geahndet.
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer