Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße: OT Freisen, Schulstraße

 

Regelplan Nr. RSA 21 BI/15 Vollsperrung
Grund der Sperrung: Open-Air am Rathaus
Verantwortlicher: Bauhof Tel.: 0159/04230187
Dauer der Sperrung: Samstag, 25.07.2026,

in der Zeit von 18:00 Uhr – 24:00 Uhr

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 49 StVO dar und werden entsprechend geahndet.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Karl-Josef Scheer