Datenschutzrelevante Hinweise
Datenschutzrelevante Hinweise zu der Videoüberwachung von Containerstellplätzen
Die Gemeinde Freisen setzt im Rahmen des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) zur Überwachung der Container-Standorte für die Prävention und Verfolgung illegaler Müllablagerungen gemeindeeigenbetriebene Kamerasysteme ein.
- Verantwortliche der Verarbeitung
Gemeinde Freisen, vertreten durch den Bürgermeister
Schulstraße 60
66629 Freisen
Tel.: 06855/97-0
E-Mail: rathaus@freisen.de
- Kontaktdaten behördlicher Datenschutzbeauftragter
Erreichbar per E-Mail an: datenschutz@freisen.de
- Zweck der Videoüberwachung von Wertstoffcontainern an Containerstellplätzen
Videoüberwachung an oder in räumlich unmittelbarer Nähe zu Wertstoffcontainern für …
- die Prävention illegaler Müllablagerungen,
- den Schutz öffentlicher Einrichtungen und Flächen
Die Gemeinde Freisen verfolgt mit dieser Videoüberwachung von Wertstoffcontainern
an den Containerstellplätzen in Ortsteilen die …:
- Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gegen das Umweltrecht
- Verfolgung von Straftaten oder
- Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche.
- Rechtsgrundlagen der Videoüberwachung von Containerstellplätzen
- 42a Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG)
- 25 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG)
Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden,
erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
- Empfänger / Weitergabe von Daten oder Kategorien von Daten
Eine Weitergabe der Daten erfolgt innerhalb der Gemeindeverwaltung an:
- Fachbereichsleitung IV
- Fachbereichsleitung IV (im Vertretungsfall)
Ansonsten werden die Daten insbesondere weitergegeben, wenn die Ortpolizeibehörde,
Vollzugspolizei oder andere Sicherheitsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig
werden und den Zugriff auf Daten der Videoüberwachung von Gemeinde Freisen verlangen.
Im Fall von strafbaren oder ordnungsrechtlich relevanten Handlungen gibt die Gemeindeverwaltung Freisen Daten weiter an:
- zuständige Bußgeldbehörden,
- Polizeibehörden,
- Staatsanwaltschaften,
- Gerichte
- Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union findet im Rahmen unserer Videoüberwachung nicht statt.
- Rechte als betroffene Person
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
– Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
– Recht auf Datenberichtigung (Artikel 16 DSGVO)
– Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
– Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die
sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
- Löschung von Daten der Videoüberwachung an Containerstellplätzen
Daten aus dieser Videoüberwachung werden gelöscht, wenn diese zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach Ablauf von 72 Stunden nach Datenerhebung. Im Einzelfall dürfen die Daten um weitere 48 Stunden gespeichert werden, wenn ohne die Speicherung die Erreichung des verfolgten Zwecks gefährdet wäre. Videosequenzen, welche als Beweismittel für einen rechtlich relevanten Sachverhalt exportiert wurden, dürfen über die reguläre Speicherdauer (72 Std. zzgl. bei Erfordernis weitere 48 Std., wenn ohne die Speicherung die Erreichung des verfolgten Zwecks gefährdet wäre.) hinaus gespeichert werden, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung eines strafrechtlichen, ordnungswidrigkeitsrechtlichen, zivilrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Verfahrens erforderlich ist.
Die Speicherung ist auf den hierfür erforderlichen Personenkreis beschränkt und endet unverzüglich, sobald der Zweck der Beweissicherung entfällt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das jeweilige Verfahren rechtskräftig abgeschlossen oder auf andere Weise endgültig erledigt ist oder nicht sonstige berechtigte Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt der Zweck der Speicherung regelmäßig als erfüllt, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, und keine Möglichkeit besteht weitere Rechtsmittel einzulegen.
- Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde UDZ
Jede betroffene Person hat gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde – Unabhängiges Datenschutzzentrum (UDZ) Saarland, Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681/ 947810, E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de -, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.