Gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 11.Dezember 2024 (BGBl. 2024 I S. 411) wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung
erlassen.

Gemeindestraße:         OT Haupersweiler, Verlängerung Seitzweilerstraße
Art der Sperrung:         Vollsperrung
Grund der Sperrung:   Sanierung des Klärwerkes
Dauer der Sperrung:   01.09.2026 bis 05.12.2027

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit im Sinne des
§ 49 StVO geahndet werden.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer