EINZIEHUNG
Für die Strecke ab dem Kurvenbereich L.II.O. 309 (neu) (Bereich Firma KNDS Deutschland Maintenance GmbH) bis zum Beginn der nördlichen Eckausrundung des Zufahrtsbereiches zum Bahnhofsgebäude (Parzellen 47/7 und 47/4) besteht kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr.
Somit wird sie mit sofortiger Wirkung gemäß § 8 Abs. 1, Saarländisches Straßengesetz, in der derzeit geltenden Fassung, dem öffentlichen Verkehr entzogen.
Gemarkung Schwarzerden, Flur 4, Parzelle Nr. 52/7 und Teile der Parzelle Nr. 52/15, Länge: 0,104 km
ABSTUFUNG
Die Strecke ab Beginn der nördlichen Eckausrundung des Zufahrtsbereiches zum Bahnhofsgebäude (Parzellen 47/7 und 47/4) bis zum Beginn des Gleisbereiches, Bahnhof Schwarzerden, hat durch die geänderte Verkehrssituation die Verkehrsbedeutung einer Landstraße der Kategorie „II. Ordnung“ verloren, erfüllt allerdings die Merkmale einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Zi. 3, Saarländisches Straßengesetz, in der derzeit geltenden Fassung.
Somit wird sie mit sofortiger Wirkung gemäß § 7 Abs. 2, Saarländisches Straßengesetz, in der derzeit geltenden Fassung, zur Gemeindestraße abgestuft (Umstufung).
Gemarkung Schwarzerden, Flur 4, Teile der Parzelle Nr. 52/15, Länge: 0,030 km