Kommunale Wärmeplanung
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Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine durch das am 01.01.2024 in Kraft getretene „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ verpflichtende Maßnahme für alle Städte und Gemeinden des Landes.
Je nach Einwohnerzahl haben die Kommunen unterschiedliche Fristen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Bei der Gemeinde Freisen muss die KWP bis zum 30.06.2028 abgeschlossen sein.
Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wurde im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) attraktiv gefördert. Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Strategiepapier zu entwickeln, welches ausgehend von der aktuellen Wärmeversorgung in der Kommune einen Weg skizziert, wie über die Zwischenziele 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann mehr lesen
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung hat die Gemeinde Freisen ein Konzept zur zukünftigen Wärmeversorgung erarbeitet. Ziel ist es, eine langfristig nachhaltige, wirtschaftliche und klimafreundliche Wärmeversorgung für das Gemeindegebiet zu entwickeln.
Das vorliegende Konzept analysiert u.a. den aktuellen Wärmebedarf sowie bestehende Versorgungsstrukturen und zeigt mögliche Maßnahmen und Entwicklungspfade für eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf. Es dient als strategische Grundlage für zukünftige Entscheidungen und Planungen, begründet jedoch keine unmittelbaren Verpflichtungen für Bürgerinnen und Bürger.
Das gesamte Konzept zur kommunalen Wärmeplanung ist hier zum Lesen einsehbar.