Erforderliche Unterlagen für Personalausweise und Pässe

Bitte bisherigen Ausweis, Pass oder Kinderausweis (alter Art) und 1 Lichtbild mitbringen.
Das Lichtbild muss biometrietauglich sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesdruckerei

https://www.bundesdruckerei.de/themes/custom/bs_bdr/images/bundesdruckerei-logo.png

Gebühren:

Personalausweis
Antragsteller unter 24 Jahren:   22,80 €
Antragsteller ab 24 Jahren:   28,80 €
Vorläufiger Personalausweis:   10,00 €

weitere Gebühren zum E-Pass:
Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN:   gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der Online Ausweisfunktion:   6,00 €
Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen):   6,00 €
Ändern der Anschrift bei Umzügen:   gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall:   gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion:   6,00 €

Reisepass
bis zum 26. Lebensjahr:   37,50 €
ab dem 26. Lebensjahr:   59,00 €
Vorläufiger Reisepass:   26,00 €

Gültigkeit:

Personalausweis bis zum 25. Lebensjahr:   6 Jahre
Personalausweis ab dem 25. Lebensjahr:   10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis:   3 Monate
(Verlängerung nicht möglich)
Reisepass bis zum 25. Lebensjahr:   6 Jahre
Reisepass ab dem 25. Lebensjahr:   10 Jahre
Vorläufiger Reisepass:   1 Jahr
(Verlängerung nicht möglich)

Kinderreisepässe:

Die bisherigen Kinderausweise sind entfallen. Ab 01. Januar 2006 werden nur noch Kinderreisepässe ausgestellt.
Familien- oder Stammbuch, Sorgrechtsnachweis sowie Unterschrift beider Elternteile sind unabdingbar erforderlich.
Ein Lichtbild ist auch für Kinder unter 10 Jahren erforderlich.

Gebühr: 13,00 €
Verlängerung: 6,00 €

Die Kinderausweise alter Art behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Neuer Personalausweis ab 01.11.2010
Neuer Personalausweis ab 01.11.2010
 
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis in Scheckkartengröße eingeführt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Sie können auch vor dem 1. November 2010 vorzeitig noch den bisherigen Personalausweis beantragen.
 
Neuerungen sind: 
  • Biometrisches Lichtbild
  • Fingerabdrücke (freiwillig)
  • Elektronischen Identitätsnachweis mit PIN als Internetausweis.
Auf dem Chip werden folgende Daten gespeichert (mit Verschlüsselung): 
  • Lichtbild
  • Name, Anschrift, Geburtsdaten
  • Ggf. Fingerabdruck
 
Das Auslesen der Daten ist nur mit Berechtigung (Behörden) oder Zustimmung des Ausweisinhabers möglich.
 
Voraussichtliche Gebühren:
 
  • unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)    22,80 Euro
  • ab 24 Jahre (10 Jahre gültig)      28,80 Euro
 
Es gibt keine Gebührenbefreiung für den ersten Personalausweis.
 
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie beim Bürgeramt der Gemeinde Freisen – 06855 – 9716, 9717 und 9718 sowie über das Internetangebot des Bundesministeriums des Innern: https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/der-personalausweis_node.html
Oder unter der Servicenummer des Ministeriums: 0180 – 1 333 333