Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 1-3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße: Ortsteil Schwarzerden,

zwischen Herchweilerweg und Im Römertal

 

 

Regelplan Nr.

 

BI/15 Vollsperrung

 

Grund der Sperrung:

 

Kirmes
Verantwortlicher: Herr Roland Klein
   
Dauer der Sperrung:

 

10.07.26 – 14.07.26

 

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 49 StVO dar und werden entsprechend geahndet.

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Karl-Josef Scheer